Online Beratungstermin Digitale Sprechstunde

Kieferorthopädie für Kinder im Vor- und Grundschulalter

Bereits im Alter von vier bis acht Jahren kann eine kieferorthopädische Frühbehandlung erforderlich werden, wenn z.B. schädliche Gewohnheiten wie das Daumenlutschen, das Vorliegen einer Zungenfehlfunktion oder einer Mundatmung sowie ein vorzeitiger Milchzahnverlust die normale Zahn- und Kieferentwicklung negativ beeinflussen.

Frühzeitige Harmonisierung und Vorbeugung

So ist z.B. die Korrektur von Kreuzbissen oder von stark vorstehenden oberen Schneidezähnen in diesem frühen Alter bereits sinnvoll, um die weitere Gebißentwicklung und das Kieferwachstum zu harmonisieren und um Zahnschäden vorzubeugen.

Bei einem vorzeitigen Milchzahnverlust kann ein eingesetzter Lückenhalter den Platz für den nachwachsenden bleibenden Zahn freihalten.

Die kieferorthopädische Behandlung im späten Milchgebiss und in der Zeit des beginnenden Zahnwechsels (1. Wechselgebissperiode) führen wir in der Regel mit herausnehmbaren Zahnspangen durch.